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18.02.2012

» Wildwest oder Rechtsstaat / Teil 1

Wieder werden Dreckschleudern bei S21 beobachtet

Es mag angesichts der Rodung des Mittleren Schlossgartens als Lappalie erscheinen. Doch ist die Bahn an die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses und an öffentliches Recht gebunden. Danach sind Rußpartikelfilter vorgeschrieben für alle Baufahrzeuge und -maschinen.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte gerichtlich durchgesetzt (Pressemitteilung DUH vom 24.5.2011), dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) als oberste Bauaufsicht die gültigen Regeln zur Luftreinhaltung durchzusetzen hat.


„In einem Vergleich von Anfang Dezember 2010 hatten sich das EBA und ein von der DUH vertretener Stuttgarter Kläger vor dem Verwaltungsgericht darauf verständigt, dass sämtliche Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen auf der Baustelle S 21 mit Dieselfiltern ausgerüstet sein müssen, sofern die jeweilige Fahrzeug- und Maschinenart am Markt mit einem serienmäßigen Filter verfügbar ist.“
 

Das EBA scheint, wie in so vielen Fällen, nicht in der Lage, die Überwachung der Baustelle auf Einhaltung von Vorschriften durchzuführen. Umso gravierender, weil Bürger kaum Zutritt und Einsicht in die Baustelle haben.

 Rundspatenmaschine, filterlos, mit Rußpartikel
 Rundspatenmaschine ohne Partikelfilter mit deutlicher Rußablagerung


Es mag schwer fallen, ist aber bestimmt keine Entschuldigung, dass die Polizei diese Verstöße ebenfalls ignoriert. In den angefügten Bildern ist deutlich zu erkennen, welche Dreckschleuder hier zur Verpflanzung eingesetzt wird. Das Fahrzeug passiert zwei Polizeikontrollen, um anschließend seinen Weg mit neun polizeilichen Begleitfahrzeugen durch die Umweltzonen der Stadt Stuttgart zu nehmen.

Wir fordern das EBA und die Polizei auf, dieser fortgesetzten Umweltverschmutzung konsequent entgegen zu treten. Stuttgart ist die Stadt mit der höchsten Feinstaubbelastung in Deutschland. Es ist gerade zu ein Hohn, dass in der Nähe der am stärksten verschmutzen Stelle, dem Neckartor, ein die Luft reinigender Park gerodet wird, und dazu derartige Technik zum Einsatz kommt.
Entweder muss der Unternehmer seinen Auftrag zurückgeben, oder zulässiges Gerät besorgen oder das Fahrzeug nachrüsten. Zugelassene Technik ist am Markt verfügbar – eventuell teurer als die Bahn es bezahlen, oder langsamer, als die Bahn die Rodung umsetzen will. Ein Grund für eine Ausnahmegenehmigung ist nicht erkennbar.
 
Eine Prüfung sämtlicher auf der Baustelle eingesetzter Fahrzeuge und Maschinen erscheint uns angesichts der Vorgeschichte zu diesen Verstößen, umgehend angebracht. Das bezeichnete Fahrzeug darf ab sofort nicht mehr auf der Baustelle eingesetzt werden.


AK Baumpaten
Jochen Schwarz, Dipl.-Ing. der Landespflege

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Rundspatenmaschine, Kennzeichen
Rundspatenmaschine bei der Beladung

 

Rundspatenmaschine bei erster Polizeikontrolle

 

Rundspatenmaschine bei zweiter Polizeikontrolle

 

Rundspatenmaschine im Straßenverkehr mit neun Begleitfahrzeugen

 

Versand an:
Deutsche Umwelthilfe
Polizeipräsidium Stuttgart
Eisenbahnbundesamt