Aktiv gegen Stuttgart 21Aktiv gegen Stuttgart 21
14.08.2011

» Ließ die Deutsche Bahn AG Landesbesitz zerstören und stehlen?

Der Landtag Baden-Württemberg veröffentlichte die Drucksache 14/7681 mit der Anfrage der Abgeordneten Wölfle u.a. und der Stellungnahme des zuständigen Finanzministeriums vom 6.4.2011. Da sind einige Informationen enthalten, die den Schlossgarten betreffen.

Es geht dabei um die Übertragung von Flächen des Landes an die DB Netz AG zum Zwecke von Baumaßnahmen bzgl. PFA 1.1. Danach wurde ein Übergabeprotokoll geschlossen, am 1.10.2010 0:00 Uhr, das einen genau bezeichneten Bereich des Mittleren Schlossgartens zur vorübergehenden Nutzung überträgt (S. 33). Dazu gehört ein Ausschnitt aus der Flurkarte, der diesen Bereich genau bezeichnet (S. 34). Die Bezeichnung lautet: "GWM vorübergehende Inanspruchnahme für WA-Anlage 2.377m²".

Der Bereich ist durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet, die eindeutig um bestehende Bäume herumgeführt wird. Ausweislich der Genehmigung ist ein sogenannter "Baumfällsicherheitskorridor" eingezeichnet, der für die Zeit bis spätestens 11.10.2011 0:00 Uhr zur Nutzung überlassen wird. Damit ist gemeint, dass für die Zeit der Fällmaßnahmen dieser Bereich gesichert/abgesperrt werden darf (doppelte Baumhöhe), also Bäume in diesen Bereich hineinfallen dürfen. Festgelegt ist weiter, dass dieser erweiterte Bereich vom Nutzer ggf. wiederherzustellen ist.

Durch die oberste Bauaufsicht (das EBA) wurde das Fällen von Bäumen im Mittleren Schlossgarten noch in der Nacht verboten. Warum gegen diese Anordnung verstoßen wurde, ist bis heute nicht aufgeklärt. Fest steht nur, dass 27 Bäume unter massivem Polizeischutz entgegen dieser Anordnung durch die Firma Gredler & Söhne gefällt wurden. Fest steht auch, dass eine der ältesten Platanen des Schlossgartens, außerhalb jeglicher bekannter möglicher Bauflächen stehend, in dieser Nacht gerodet wurde.

Nach dem vorliegenden Übergabeprotokoll stellt sich der Sachverhalt bedeutend schwerwiegender dar.

Es geht nicht nur um das Fällverbot. Denn die Flächen außerhalb des gestrichelten Bereichs befanden und befinden sich im Besitz des Landes. Es wurden also auf Landesgebiet widerrechtlich Großbäume gefällt und deren z.T. wertvolles Holz gestohlen. Es ist dringend angezeigt, dass diese Straftaten durch die Landesregierung bzw. die zuständigen Ministerien (Finanz/Wirtschaft als Eigentümer, Umwelt als Naturschutzverantwortliche) verfolgt werden. Jeder Bürger würde längst verurteilt sein. Derartige Rechtsbrüche sind nicht hinnehmbar und beschädigen die geltende Rechtsordnung.

Im Einzelnen handelt es sich um die Bäume
123 Baumhasel
125 Baumhasel
142 Platane
210 Robinie
214 Eisenholzbaum

Die Fällung der Platane ist auch aus artenschutzrechtlichen Gründen als besonders schwerwiegend einzustufen. Da dem Baum wegen seines Alters von ca. 230 Jahren auch eine parkhistorische Bedeutung zukommt, wäre das Stammholz bzw. die von der Fa. Gredler & Söhne genommenen Baumscheiben zu sichern und einer dendro-chronologischen Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

Auch die Fläche des ehemaligen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) wurde auf Basis eines Übergabeprotokolls der Bahn zur Nutzung überlassen. Auf Seite 27 ist das Übergabeprotokoll zum ehemaligen ZOB-Gelände in o.g. Dokument festgehalten. Als Eigentümer genannt ist das Land Baden-Württemberg, Vermögen und Bau, Amt Stuttgart. Die Übergabe erfolgte am 3.8.2010 1:00 Uhr. Die Abgrenzungen der Fläche sind durch Fotos, mit Pfeilen auf Gehwegkanten, und durch eine Karte (Seite 29) festgelegt.

Aus der Karte ergibt sich, dass die Einfahrt zum ehemaligen ZOB die dort vorhandene Baumgruppe nicht mit einschließt. Trotzdem wird die Baumgruppe widerrechtlich der öffentlichen Nutzung durch die Errichtung von Zäunen entzogen. Ein Bauwagenplatz wurde außerhalb der genehmigten Fläche auf dem Gehweg eingerichtet.

Wie lange wird es geduldet, dass die DB AG öffentliche Flächen ohne Genehmigung in Besitz nimmt? Es sei darauf hingewiesen, dass die Polizei Bürger verfolgt, die sich auf öffentlichem Grund bewegen.